„Endlich Klarheit. Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) endet heute eine Kontroverse, die uns intensiv beschäftigt hat. Jetzt ist für alle klar, wie wir den Weg zu besserem Klimaschutz gehen. Und vor allem: wir werden niemand finanziell überfordern“, kommentiert Gerdes die endgültige Abstimmung über das sogenannte Heizungsgesetz im Bundestag.
Und weiter: „Das Gesetz zeigt konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Baustein beim Umstieg auf erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz. Die Maßnahmen sind technologieoffen und abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Damit schaffen wir Planungssicherheit.“
Gerdes ist froh, dass die Konfrontation der letzten Monate vorbei ist: „Wir haben mit Blick auf den Austausch von Heizungen viel Panik-Mache erlebt. Jetzt ist klar, dass Klimaschutz auch sozial geht. Reparaturen sind weiterhin möglich, Austauschpflichten gibt es nur in wenigen Fällen. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten beim Umstieg können gefördert werden. Das Enddatum für den Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044.“
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete führt außerdem aus: „Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Unmittelbar gelten die Vorschriften über den Anteil erneuerbarer Energien zunächst nur für Gebäude in Neubaugebieten. Für den allgemeinen Wohnungsbestand wirkt das Gesetz im Wesentlichen erst, wenn das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum Tragen kommt. In mehreren Bundesländern besteht bereits eine gesetzliche Grundlage zur Wärmeplanung, in NRW leider noch nicht. Mit dem WPG wird eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung eingeführt. Voraussichtlich müssen Kommunen bis spätestens 30. Juni 2028 bzw. Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen. Wer und wie zukünftig vom Heizungsgesetz betroffen ist, hängt also maßgeblich vom Wärmeplanungsgesetz und den kommunalen Wärmeplanungen ab.“
Die wichtigsten Informationen zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier: www.energiewechsel.de