Die SPD-Bundestagsfraktion lädt Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus dem ganzen Bundesgebiet nach Berlin ein. Am Donnerstag, den 7. September, richtet sie den zweiten großen Kleingartenkongress aus. Wie kann die Zukunft des Kleingartenwesens aussehen? Welche Fördermöglichkeiten haben Kleingartenvereine? Diese und weitere Fragen stehen mit Mittelpunkt der Veranstaltung.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich als wichtige Unterstützerin der Kleingärten. „Das tägliche Engagement der fast eine Millionen Gartenfreunde in Deutschland wollen wir würdigen und stärken“, betont der für Bottrop, Gladbeck und Dorsten zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. „Ich würde mich freuen, wenn der ein oder andere Gartenfreund aus unserer Region an der Veranstaltung teilnehmen kann. Denn für das Ruhrgebiet haben Schrebergärten eine ganz besondere Bedeutung.“
Das deutsche Kleingartenwesen blickt auf eine lange und bewegte Geschichte zurück, die von den Armengärten der Arbeiterbewegung und den Ideen Moritz Schrebers im 19. Jahrhundert bis heute Menschen begeistert. Mit dem Bundeskleingartengesetz von 1983 feiert in diesem Jahr das zentrale Gesetz der Bewegung seinen 40. Geburtstag. „Heute ist klar, dass Kleingärten für grüne Städte und einen grünen Planeten einen wichtigen Beitrag leisten können“, so Michael Gerdes. „Gleichzeitig wurde das gesellschaftliche Leben in der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt, deren Nachwirkungen wir bis heute spüren. Das gilt auch für viele der 14.000 Kleingartenvereine.“
Der Kongress beginnt um 13 Uhr mit einem Grußwort des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich. Bei Workshops und Diskussionsrunden geht es dann um die zentralen Zukunftsfragen für das Kleingartenwesen. Um 17 Uhr endet die Veranstaltung mit Kaffee und Kuchen und der Möglichkeit zum Austausch mit Bundestagsabgeordneten und Gartenfreunden aus ganz Deutschland.
Anmeldung und weitere Informationen bis zum 31. August unter www.spdfraktion.de/kleingartenkongress. Die Plätze sind begrenzt und werden nach dem Eingang der Anmeldung vergeben.