Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am Freitag (11. Juni) das Lieferkettengesetz der Großen Koalition beschlossen. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen in Deutschland dazu, sicherzustellen, dass es entlang ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. „Damit bekommen wir das stärkste Lieferkettengesetz Europas und tragen dazu bei, global neue Standards im Kampf gegen Ausbeutung und Kinderarbeit zu setzen“, betont der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes.
„Morgen (12. Juni) ist der Welttag gegen Kinderarmut – und leider müssen wir feststellen, dass sich die Situation durch die Corona-Krise noch einmal verschärft hat“, so Michael Gerdes, der den Gesetzgebungsprozess als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages von Anfang an begleitet hat. Laut UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, steigt die Zahl ausgebeuteter Kinder erstmals seit zwei Jahrzehnten wieder an. Weitere neun Millionen Kinder könnten durch die Corona-Pandemie in Kinderarbeit abrutschen. „Umso dringlicher ist es, dass wir jetzt unserer Verantwortung gerecht werden, überall auf der Welt Ausbeutung und Kinderarbeit zu bekämpfen“, so Michael Gerdes. „Hubertus Heil hat es heute in seiner Rede im Deutschen Bundestag auf den Punkt gebracht: ‚Anstand und Wohlstand – das darf kein Gegensatz sein‘.“
„In den Beratungen im Bundestag haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich auch ausländische Unternehmen mit größeren Niederlassungen oder Beschäftigtenzahlen in Deutschland an die neuen Regeln halten müssen“, so Michael Gerdes weiter. „Wichtig ist: All die anständigen Unternehmerinnen und Unternehmer, denen die Bedingungen entlang ihrer Lieferkette schon immer wichtig waren, dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben. Der nächste Schritt sind gemeinsame Standards auf der europäischen Ebene.“
Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen künftig mit schmerzhaften Zwangs- und Ordnungsgeldern rechnen und können von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Deutsche Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen können künftig im Auftrag und mit Zustimmung von Betroffenen deren Rechte einklagen.