Drei Jahre hat die Große Koalition über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verhandelt. Dieses Vorhaben ist nun vorerst gescheitert. „Das ist bitter und enttäuschend“, so der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. „Noch nie waren wir dem Ziel ‚Kinderrechte im Grundgesetz‘ so nahe. Letztendlich waren aber insbesondere CDU und CSU nicht bereit, den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein.“
Die SPD-Bundestagsfraktion habe das Vorhaben in der Großen Koalition von Anfang an vorangetrieben, so Michael Gerdes. „Es geht darum, den Bedürfnissen von Kindern Rechnung zu tragen, da sie ihre Rechte nicht selbst einfordern können. Dabei benötigen sie besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Eine eindeutige und umfassende Formulierung ihrer Rechte im Grundgesetz wäre ein wichtiger Schritt, um diese Rechte gesetzlich fest zu verankern.“
Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte über die konkrete Ausgestaltung keine Einigung erzielt werden. „In den letzten Monaten haben gerade Kinder und ihre Familien zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt“, so Michael Gerdes. „Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder versäumt wird. Aber eines steht fest: Wir setzen uns weiterhin mit ganzer Kraft dafür ein, Kinder in unserer Gesellschaft zu stärken. Dazu werden wir in der nächsten Wahlperiode einen neuen Anlauf nehmen.“