Ein neues Gesetz, das am Freitag (21. Mai) vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, erleichtert die Gründung und Wahl von Betriebsräten. Beschäftigte, die einen Betriebsrat einrichten wollen, sind künftig besser geschützt. Darauf macht der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes aufmerksam, der den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet hat.
„Wo es Betriebsräte gibt und die Beschäftigten mitbestimmen, sind die Arbeitsplätze sicherer, die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne höher“, betont Michael Gerdes. „Betriebliche Mitbestimmung fällt aber nicht vom Himmel. Trotz gesetzlicher Pflicht muss ein Betriebsrat häufig hart erkämpft werden. Noch heute werden Beschäftigte oft eingeschüchtert, wenn sie einen Betriebsrat gründen wollen. Bei fast jeder sechsten Gründung eines Betriebsrates versuchen Unternehmen, dies zu blockieren. Deshalb stärken wir den Beschäftigten jetzt den Rücken durch einen besonderen Kündigungsschutz, der bereits greift, bevor die ersten Einladungen zur Betriebsratswahl verschickt werden. Außerdem senken wir das Wahlalter bei der Wahl von Betriebsräten auf 16 Jahre ab.“
Für kleinere Betriebe galt bei Betriebsratswahlen auch bisher schon ein vereinfachtes Wahlverfahren. Dieses wird mit dem neuen Gesetz auf Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten ausgeweitet. Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages abgesenkt.
„Mit dem Gesetz wollen wir außerdem sicherstellen, dass Betriebsräte für aktuelle Herausforderungen gut gerüstet sind“, so Michael Gerdes. „Strukturwandel und Digitalisierung machen es erforderlich, die Kompetenzen im Betrieb ständig weiterzuentwickeln. Deshalb stärken wir die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung. Während der Corona-Pandemie hat zudem das mobile Arbeiten noch einmal einen ganz anderen Stellenwert erhalten. Auch für diesen Bereich schaffen wir deshalb ein Mitbestimmungsrecht und legen außerdem einen besseren Unfallschutz im Homeoffice fest. So ist zum Beispiel der Weg zur Kita auch beim Homeoffice künftig versicherungsrechtlich abgedeckt. Und wir sorgen dafür, dass Betriebsräte die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich nutzen können, indem wir etwa die Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenzen dauerhaft ermöglichen.“