Bundestag schafft bessere Bedingungen für Assistenzhunde

Assistenzhunde haben künftig Zutritt zu allen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit zugänglich sind – auch wenn Hunde dort ansonsten verboten sind. Dies war bislang nicht der Fall. Darauf weist der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes hin. Die Neuregelung ist Teil des Teilhabestärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat.

„Assistenzhunde können Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern und im Ernstfall sogar Leben retten“, betont Michael Gerdes. „Türen öffnen, Jacken ausziehen, Lichtschalter drücken, Fahrstühle rufen, Gegenstände aufheben und bringen, Diabetes-Patienten gefährliche Schwankungen des Blutzuckerspiegels anzeigen oder vor einem epileptischen Anfall warnen – all das leisten ausgebildete Assistenzhunde. Bisher fehlte aber eine gesetzliche Regelung für den Zugang zu öffentlichen und privaten Einrichtungen und für Qualitätsstandards in der Ausbildung. Das ändert sich jetzt mit dem neuen Gesetz.“

Am Wochenende traf der Bundestagsabgeordnete die zertifizierte Hundetrainerin Bettina Normann, die ihren Bürojob nach einem 19-monatigen Studium bei Martin Rütter DOGS in Bonn aufgegeben und ihr Hobby zum Beruf gemacht hat. Seit vielen Jahren begleitet sie nun schon Menschen und ihre Vierbeiner in Bottrop, Gladbeck und Dorsten. Wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen wartet sie schon lange darauf, dass die Ausbildung von Assistenzhunden besser geregelt wird. „Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dem Gesetz auch die Zulassung von Ausbildungsstätten und die Akkreditierung von Prüferinnen und Prüfern regeln“ so Michael Gerdes. „Damit schaffen wir bessere Bedingungen für professionelle Hundetrainerinnen und Hundetrainer wie Bettina Normann, aber auch für die vielen ehrenamtlich Tätigen, Vereine und Verbände in dem Bereich, die Tag für Tag mit großer Leidenschaft daran arbeiten, den Betroffenen das Leben zu erleichtern.“