Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (25. März) einen Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines Lobbyregisters verabschiedet. Der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. „Damit erhöhen wir die Transparenz bei der Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung“, betont der Abgeordnete.
Lobbyist/innen müssen künftig umfassende Angaben zu ihrer Person und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Darüber hinaus müssen sie einen verbindlichen Verhaltenskodex annehmen, der Grundsätze integrer Interessenvertretung festlegt. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich außerdem für die Einführung des sogenannten ‚exekutiven Fußabdrucks‘ eingesetzt. Dabei geht es um die Offenlegung von Lobbyisten-Kontakten zu Bundesministerien und deren Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. „Es ist bezeichnend, dass die CDU/CSU dies – der Maskenaffäre und aller Absichtserklärungen zum Trotz – bis zum Schluss kategorisch abgelehnt und letztendlich blockiert hat“, so Michael Gerdes. „Trotzdem ist der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt nach vorne. Seit zehn Jahren fordern wir als SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Einführung eines Lobbyregisters. Nach monatelangen Verhandlungen ist es nun gelungen, eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation zu erreichen.“
„Der alltägliche Kontakt von Bürgerinnen und Bürgern zu mir als Wahlkreisabgeordnetem wird durch die neuen Regelungen nicht erschwert“, betont Michael Gerdes. „Das ist ganz wichtig, denn klar ist ja auch: Nur im Austausch mit den Menschen vor Ort können gute Gesetze entstehen.“