Sozialschutzpaket III: Der Bundestag stärkt in der Krise das soziale Sicherungsnetz

Heute wurde im Deutschen Bundestag das Sozialschutzpaket III verabschiedet. Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet vor Existenzproblemen stehen, werden mit weiteren Hilfen unterstützt.

Der für Bottrop, Gladbeck und Dorsten zuständige Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes (SPD) hat den Gesetzgebungsprozess als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit begleitet und freut sich über das Ergebnis: „Die Corona-Pandemie hat soziale Ungleichheiten weiter verstärkt, denn sie hat gerade diejenigen besonders hart getroffen, die es schon vorher nicht leicht hatten. Viele Menschen machen sich große Sorgen, weil sie nicht wissen, wie es weitergehen soll. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir mit dem Sozialschutzpaket III das soziale Sicherungsnetz weiter stärken und all diejenigen unterstützen, die es jetzt am dringendsten brauchen.“

Das Gesetz sieht einen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind vor, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Eine bereits bestehende Sonderregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird verlängert. Erhöhte Kosten durch Lieferung oder Abholung von Mittagessen sind damit auch weiterhin gedeckt.

Erwachsene im Grundsicherungsbezug erhalten einen Bonus von 150 Euro für erhöhte Alltagsausgaben. Außerdem wird der erleichterte Zugang zur Grundsicherung verlängert. „Wir wollen sicherstellen, dass niemand aufgrund der aktuellen Krise seine Wohnung oder seine Rücklagen fürs Alter aufgeben muss“, betont Michael Gerdes.

Auch Soloselbstständige, vor allem in der Kunst- und Kulturbranche, leiden ganz besonders unter der Krise. Die Mindesteinkommensgrenze von 3900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz wurde daher auch für das Jahr 2021 ausgesetzt und das Programm „Neustart Kultur“ für Kultureinrichtungen mit einer weiteren Milliarde aufgestockt.