Überbrückungshilfe III gestartet: Anträge können ab sofort gestellt werden

Um Unternehmen einfacher und besser zu unterstützen, haben wir die Überbrückungshilfe verbessert. Das ist eine wichtige Nachricht für Friseur/innen, Soloselbstständige, Einzelhandelsbetriebe, kleine und mittelständische Unternehmen, die in dieser Krise unter großem finanziellen Druck stehen.

Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich an den Umsatzeinbrüchen in den Fördermonaten im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Es handelt sich um staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für viele sind diese überlebenswichtig.

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder erfolgt ab März. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar.

Informationen zur Antragstellung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.