Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (14. August) das Angehörigenentlastungsgesetz beschlossen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes betont, dies werde zu spürbaren Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen.
„Derzeit werden Angehörige vom Sozialamt zur Kasse gebeten, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen und zum Beispiel pflegebedürftig sind“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. „Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern und ihnen den Rücken stärken, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht.“
Das neue Gesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt herangezogen werden können – und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, nun werden auch die Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlastet. Für die Angehörigen volljähriger Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der sogenannte Unterhaltsrückgriff sogar vollständig weg.
Darüber hinaus soll die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) als fester Baustein der Inklusion zeitlich entfristet und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Seit 2018 fördert der Bund Beratungsstellen, die Menschen mit Behinderungen kostenlos über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Ein neues Budget für Ausbildung soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen auch außerhalb von Werkstätten eine betriebliche Ausbildung aufnehmen können.
„Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“, fasst Michael Gerdes zusammen.