Ein ur-sozialdemokratisches Gesetz wird in dieser Woche fünf Jahre alt: Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag den Mindestlohn beschlossen und damit eine verbindliche Lohnuntergrenze eingezogen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes weist darauf hin, dass sich Wirtschaft und Arbeitsmarktlage in Deutschland seither, allen Unkenrufen zum Trotz, nicht verschlechtert haben. Im Gegenteil habe sich die gute Konjunktur von Jahr zu Jahr sogar noch verbessert, ebenso wie die Situation abertausender Beschäftigter.
„Der Mindestlohn wirkt“, so Michael Gerdes. Seit der Einführung seien die Stundenlöhne deutlich gestiegen. Vor allem geringfügig Beschäftigte, Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte bekämen deutlich mehr für Ihre Arbeit als vor 2015. Dadurch seien die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Ost und West geringer geworden, aber auch die zwischen Männern und Frauen.
„Der Mindestlohn hat auch dazu geführt, dass viele geringfügig bezahlte Tätigkeiten in ordentliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Das bedeutet konkret: Mehr Lohn und mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das wäre ohne die SPD nicht möglich gewesen“, so der Bundestagsabgeordnete.
Michael Gerdes betont: „Wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken. Deshalb setzen wir uns nicht nur für einen höheren Mindestlohn ein, sondern auch für eine stärkere Tarifbindung und ein Recht auf mobile Arbeit sowie auf Weiterbildung.“