Mit einem Gesetzentwurf, den das Parlament Mitte April in erster Lesung beraten hat, wird das Bundeswahlgesetz geändert. Bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU vereinbart, den Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung zu beenden. Bisher blieb es beispielsweise rund 84.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland verwehrt, zu wählen oder sich selbst wählen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Wahlrechtsausschlüsse mit seiner am 21. Februar 2019 veröffentlichten Entscheidung für verfassungswidrig erklärt. Alle Menschen unter Vollbetreuung können nun auf Antrag an der Europawahl teilnehmen.