„Klimakabinett“ tagt zum ersten Mal

Um den Klimaschutz in Deutschland voranzutreiben, hat Mitte April erstmals das neu gebildete „Klimakabinett“ getagt. Das aus sechs Ministerinnen und Ministern sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammengesetzte Gremium soll dafür sorgen, dass die für das Jahr 2030 angestrebten Klimaziele erreicht werden. Die Koalition will bis Jahresende entsprechende Maßnahmen beschließen.

Dem Klimakabinett gehören neben Merkel die Ministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft sowie die Minister für Wirtschaft, Verkehr, Inneres und Finanzen an. Bundesumweltministerin Svenja Schulze kündigte an, für das Klimakabinett werde es keine Sommerpause geben: „Wir werden durchtagen.“ Am Mittwoch sei ein „fester Fahrplan“ vereinbart  worden, der festlege, „wer wann genau berichten wird“. Schulze betonte, „jeder einzelne Minister, jede einzelne Ministerin“ sei nun dafür verantwortlich, „die Vorschläge auch wirklich auf den Tisch zu legen“.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Arbeit des Klimakabinetts. Sie erwartet von allen beteiligten Ministerien, dass sie in den kommenden Wochen darlegen, wie die CO2-Einsparziele für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft erreicht werden können. Der Entwurf für ein Klimaschutzgesetz liegt vor und muss nun zügig beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Zum Hintergrund:

2015 haben sich in Paris sowohl Deutschland als auch rund 200 weitere Staaten einem völkerrechtlich verbindlichen Klimaabkommen zur Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius, wenn möglich sogar auf 1,5 Grad Celsius verpflichtet. Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß hierzulande um 55 Prozent, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent reduziert werden. In den Koalitionsverhandlungen haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten darauf gedrängt, dass diese Ziele verbindlich umgesetzt werden und Deutschland seinen notwendigen Beitrag für den Klimaschutz leistet. Darum hat das Bundesumweltministerium ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, welches die Ziele rechtlich verbindlich verankern soll.