Schnellerer Ausbau der Stromnetze für die Energiewende

Der Bundestag hat Anfang April in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Infrastruktur für die Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu erreichen.

Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig eingebunden

Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur so sind die Ausbauziele bei den regenerativen Energien zu erreichen.

Darum sollen Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung.

Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen, die vom Netzausbau betroffen sind.

Insgesamt hat die Koalition aus Sicht der SPD-Fraktion mit diesem Gesetz einen guten Kompromiss zwischen der Notwendigkeit eines beschleunigten Stromnetzausbaus, der Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Schutz der betroffenen Menschen gefunden.