100 Jahre Frauenwahlrecht: Der Deutsche Bundestag erinnert in einer Feierstunde an Meilensteine der Gleichstellung

Foto von Andreas Amann: Mit weißer Kleidung erinnerten die Frauen der SPD-Bundestagsfraktion an die Sitzung der Nationalversammlung vor 100 Jahren, bei der die erstmals gewählten weiblichen Abgeordneten als Ausdruck der neuen Vielfalt in Weiß erschienen.

Vor hundert Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal an einer Wahl, der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung, teilnehmen. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen machten damals von ihrem Recht Gebrauch. Einen Monat später hielt die Sozialdemokratin Marie Juchacz als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung. Diese historischen Errungenschaften würdigte der Deutsche Bundestag am Donnerstag mit einer Feierstunde.

Bei der Sitzung der Nationalversammlung vor 100 Jahren erschienen die erstmals gewählten weiblichen Abgeordneten als Ausdruck der neuen Vielfalt in Weiß.

„Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in den letzten Jahrzehnten viele Fortschritte erzielt worden“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. „Klar ist aber auch: Es ist noch einiges zu tun, um gleiche Rechte für Frauen in allen Gebieten durchzusetzen.“ Er weist darauf hin, dass Frauen bis heute im Durchschnitt zwanzig Prozent weniger verdienen als Männer. Selbst bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation erhielten Arbeitnehmerinnen durchschnittlich sechs Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Im Deutschen Bundestag sei der Frauenanteil mit 31 Prozent der Abgeordneten sogar rückläufig und so niedrig wie zuletzt 1998.

„Das muss sich ändern“, stellt Michael Gerdes klar. „Die SPD-Bundestagsfraktion führt deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen, Verbänden und Initiativen eine Debatte über Wege zur Parität in den Parlamenten. Außerdem werden wir uns weiter dafür einsetzen, die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Einen wichtigen Schritt haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit gemacht.“