Bundespolitischer Jahresrückblick: Das haben wir erreicht

Ein ereignisreiches, zuweilen turbulentes Jahr liegt hinter uns. Anfang 2018 stand das Land vor dem Scherbenhaufen gescheiterter Jamaika-Verhandlungen und es war unklar, wie die bundespolitische Zukunft aussehen würde. Es ist erst zehn Monate her, dass die Mitglieder der SPD über den Eintritt in die Große Koalition abgestimmt und den Weg für eine erneute Regierungsbeteiligung freigemacht haben. Umso mehr freut es mich, was wir seitdem erreichen konnten – für Familien, für Mieterinnen und Mieter, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Beschäftigte in der Pflege. Denn während medial allzu oft Personaldebatten und Nebelkerzen wie Seehofers „Masterplan“ im Vordergrund standen, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion darauf konzentriert, ganz konkrete sozialdemokratische Vorhaben umzusetzen. Das Ergebnis sind eine Reihe an Gesetzen, die das Leben der Menschen besser und Deutschland gerechter machen.

In meinem Arbeitsbereich, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, haben wir als erstes zentrales Gesetz das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg gebracht. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schützen insbesondere Frauen vor Altersarmut. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten haben ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren. Anschließend können sie wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können ihre Arbeitszeit in Zukunft leichter aufstocken.

Mit dem Rentenpakt stabilisieren wir das Rentenniveau bei 48 Prozent. Gleichzeitig schaffen wir mit der Beitragssatzgarantie mehr Solidarität zwischen den Generationen. Besonders freue ich mich, dass wir auch bei der Erwerbsminderungsrente weitere Verbesserungen erreichen konnten: Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Davon profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte.

Langzeitarbeitslosen eröffnen wir mit dem Teilhabechancengesetz neue Perspektiven. Wir schaffen einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten und ebnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Davon profitiert vor allem das Ruhrgebiet, das nach wie vor stärker als andere Regionen von langanhaltender Arbeitslosigkeit betroffen ist.

Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir heute und in Zukunft arbeiten und produzieren. Mit dem Qualifizierungschancen-Gesetz sorgen wir dafür, dass Beschäftigte Weiterbildungschancen bekommen, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.

Bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Mit dem Mieterschutzgesetz begrenzen wir Mieterhöhungen nach Modernisierungen und gehen hart gegen Spekulanten vor. Wer Mieterinnen und Mieter „herausmodernisiert“, zahlt künftig Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Wir verschärfen die Mietpreisbremse und verpflichten Vermieterinnen und Vermieter, vor Vertragsabschluss über Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu informieren. Gegen unzulässig hohe Mieten können Mieterinnen und Mieter einfacher vorgehen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Mit dem Familienentlastungsgesetz erhöhen wir das Kindergeld in zwei Schritten (2019 und 2020) um 30 Euro pro Kind und Monat und den Kinderfreibetrag um insgesamt 384 Euro. Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer und gleichen ab 2019 die sogenannte kalte Progression aus.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität in den Kitas und entlasten Familien bei den Gebühren. In den nächsten vier Jahren investieren wir 5,5 Milliarden Euro in gute Kinderbetreuung. Für Eltern mit kleinem Einkommen schaffen wir die Gebühren ab: Wer etwa Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, muss nicht mehr für die Kita bezahlen.

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessern wir die Situation in der Pflege. Wir sorgen dafür, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern. Das Gesetz beinhaltet unter anderem ein Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten von 2020 an aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zulasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Die Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen war ein zentrales Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion. Auch Rentnerinnen und Rentner werden entlastet – hier übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrages.

Und mit Einführung der Musterfeststellungsklage haben wir für Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen.

Die kurze Übersicht zeigt: In den wenigen Monaten seit dem Eintritt in die Große Koalition haben wir schon viel erreicht. Aber es bleibt auch noch eine Menge zu tun: Wir wollen auch denjenigen unter die Arme greifen, die von ihrer Rente heute nicht leben können. Deswegen planen wir für 2019 die Einführung einer Grundrente. Wer lange gearbeitet hat, muss auch im Alter mehr haben, als diejenigen, die nicht gearbeitet haben. Beschäftigten wollen wir das Leben weiter erleichtern, indem wir die sachgrundlose Befristung stark einschränken und Weiterbildungen und Qualifizierungen mit der nationalen Weiterbildungsstrategie fördern.

Und wir wollen, dass der Bund in Zukunft in den Ländern in Bereiche investieren kann, in denen dringend benötigtes Geld fehlt. Dabei geht es um die Ausstattung von Schulen, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die dauerhafte Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Im Bundestag haben wir die dafür erforderliche Grundgesetzänderung bereits beschlossen – gemeinsam mit der CDU/CSU, FDP und den Grünen. Im Bundesrat wurde das Gesetz jedoch vorerst gestoppt, unter anderem von der schwarz-gelben Landesregierung in NRW. Jetzt kommt es auf den Vermittlungsausschuss an. Wir hoffen auf eine schnelle Einigung mit den Ländern, denn es geht um dringend benötigte Investitionen in die Zukunft unseres Landes, es geht um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland und es geht um die Schaffung bestmöglicher Startbedingungen für unsere Kinder. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion auch im Jahr 2019 mit aller Kraft einsetzen.