Neuer Gesetzentwurf zur Arzneimittelsicherheit: „Dass jetzt Bewegung in die Sache kommt ist auch ein Verdienst der Bottroper Petenten“

Bereits im Juli 2017 haben die Krebsselbsthilfegruppen in Bottrop, das Selbsthilfe-Büro und die Kreisgruppe Bottrop des Paritätischen NRW in einer Petition an den Deutschen Bundestag strengere Vorschriften für die Herstellung von Krebsmedikamenten gefordert. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf für ein „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ vorgelegt. Darin bezieht es sich ausdrücklich auch auf den Fall in Bottrop.

„Es ist gut, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt – das ist auch ein Verdienst der Bottroper Petenten“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. Als das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Jahr um eine Stellungnahme zu der Petition gebeten wurde, habe das Ministerium noch erklärt, die bestehenden bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung der Apotheken seien „sachgerecht“ und würden eine „effektive Überwachung“ der Apotheken ermöglichen. Mit anderen Worten: Es bestehe kein Handlungsbedarf. „Davon haben sich die Bottroper nicht entmutigen lassen und ihr Anliegen weiter vorangetrieben“, so Michael Gerdes. „Der zunehmende öffentliche Druck hat nun offenbar zu einem Umdenken auf Seiten des Ministeriums geführt.“

Die vergangenen Monate hätten gezeigt, wie groß die Unterstützung für das Anliegen der Petenten sei, Krebspatientinnen und Krebspatienten besser zu schützen, so Michael Gerdes. „Das Bundesgesundheitsministerium erkennt mit dem Gesetzentwurf an, dass die bestehenden Vorschriften zur Kontrolle von Schwerpunktapotheken – entgegen seiner ursprünglichen Stellungnahme – eben nicht ausreichen, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Das ist schon mal ein wichtiger erster Schritt.“ Die Vorschläge seien in ihrer jetzigen Form allerdings nicht geeignet, Fälle wie den in Bottrop in Zukunft zu verhindern. Laut dem Referentenentwurf sollen unangemeldete Kontrollen bei Schwerpunktapotheken auch weiterhin nur „bei Verdacht“  durchgeführt werden. Auch Arzneimittelproben sollen demnach nur „bei Verdacht“ untersucht werden.

„Der Fall in Bottrop hat gezeigt, dass es sehr lange dauern kann, bevor überhaupt ein Verdacht geäußert wird“, begründet Michael Gerdes seine Kritik an dem Gesetzentwurf. „Wir brauchen, wie von der Bottroper Petition gefordert, regelmäßige unangekündigte Kontrollen bei allen Schwerpunktapotheken und Stichproben von nicht verabreichten Krebsmitteln, sogenannten Rückläufern, auch ohne Anfangsverdacht.“

„Wir werden uns den Gesetzentwurf jetzt genau anschauen und in den parlamentarischen Beratungen Verbesserungsvorschläge einbringen, damit sich ein Fall wie der in Bottrop nicht wiederholen kann“, so Michael Gerdes. Dabei bleibe er im engen Austausch mit den Bottroper Petenten.

Weitere Informationen zu dem Gesetzentwurf finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsministeriums.