Sozialer Arbeitsmarkt: Erfahrungen des Ruhrgebiets sollen in neues Gesetz einfließen

Die SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet trafen sich am Montag zu einem Spitzengespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und den Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter im Ruhrgebiet, um über einen Gesetzentwurf des Bundesministers zur Einführung eines ‚Sozialen Arbeitsmarktes‘ zu diskutieren.

„Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr, die Arbeitslosigkeit ist niedrig“, so der örtliche Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. „Aber noch immer sind fast 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Deshalb war es wichtig, dass wir den ‚Sozialen Arbeitsmarkt‘ als Regelinstrument in den Koalitionsvertrag einbringen konnten. Damit geben wir Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive. Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und der Teilhabe.“

Von links: Thorsten Bräuninger (Geschäftsführer Jobcenter Bottrop), Michael Gerdes (MdB), Markus Kowalczyk (Leiter der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen und Bottrop)

Um das Vorhaben in die Tat umzusetzen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Juli das ‚Teilhabechancengesetz‘ auf den Weg gebracht. „In dem Gespräch am Montag ging es darum, die besonderen Erfahrungen des Ruhrgebiets in die nun anstehenden parlamentarischen Beratungen einfließen zu lassen, denn hier sind nach wie vor besonders viele Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen“, so Michael Gerdes.

Mit dem neuen Gesetz soll bis zu 150.000 Menschen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Menschen, die bereits zwei Jahren ohne Arbeit sind, sollen zwei Jahre lang mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich am zu zahlenden Arbeitsentgelt. Wer schon länger als sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann bis zu fünf Jahre mit einem erheblichen Lohnkostenzuschuss unterstützt werden. Beides zielt auf reguläre Beschäftigung – bei privaten Firmen, Kommunen, auch bei gemeinnützigen Trägern. Beides ist verbunden mit individueller persönlicher beschäftigungsbegleitender Betreuung und kann mit der Förderung von Weiterbildung verknüpft werden.