Für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung: Das Gute-Kita-Gesetz kommt

Politik für ein solidarisches Land bedeutet, Familien zu unterstützen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Das ist eines der zentralen Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion. „Daher freue ich mich, dass der Bundestag nun in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz beraten hat“, so Michael Gerdes.

Der Entwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten. Dafür investiert der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro.

Der Bund stellt den Bundesländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Die Länder können somit die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel (Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation), qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder die Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, wird mit jedem Bundesland ein Vertrag geschlossen. Darin soll unter anderem festgehalten werden, mit welchen Konzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. die Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll.

Michael Gerdes: „Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein.“ Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzesvorlage auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

Für die Bundesländer, in denen die Kitagebühren nicht vollständig abgeschafft werden, schreibt der Gesetzentwurf eine soziale Staffelung vor. Dadurch werden zumindest Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, unbürokratisch von den Gebühren befreit und somit vor allem Familien mit geringerem Einkommen gestärkt.