Mieter werden künftig stärker geschützt. Dazu hat das Bundeskabinett Anfang September einen Gesetzentwurf von Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) beschlossen. Mit dem Mieterschutzgesetz geht die Koalition gegen Mietwucher vor und begrenzt die Kostenumlage bei Modernisierungen.
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse verschärft, unter anderem mit neuen Auskunftspflichten: Vermieter müssen künftig offenlegen, wie viel der Vormieter / die Vormieterin gezahlt hat, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt. Ist der Mieter bzw. die Mieterin der Auffassung, die Miete liege unzulässiger Weise zehn Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann er oder sie zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
Zentrales Element des neuen Mieterschutzgesetzes ist die Neuregelung, wie Vermieter künftig bei Modernisierungsmaßnahmen handeln und entstandene Kosten umlegen dürfen. Den Umlagesatz, mit dem sie die Kosten einer Modernisierung an Mieter weitergeben können, senkt die Koalition von elf auf acht Prozent ab. Hinzu kommt: Vermieter dürfen die Miete nach einer Modernisierung – für einen Zeitraum von sechs Jahren – künftig um nicht mehr als drei Euro je Quadratmeter erhöhen.
Gegen Spekulanten geht die Koalition hart vor: Zum Schutz der Mieter vor Verdrängung und einer weiteren Gentrifizierung von Wohnquartieren kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wenn Vermieter gezielt herausmodernisieren.
Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, kündigt an: „Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, diese sinnvollen Maßnahmen zügig umzusetzen und weitere Verbesserungen für Mieter zu erreichen. Um Mieten bezahlbar zu halten, muss der Betrachtungszeitraum des Mietspiegels ausgeweitet werden. Um den Schutz vor Herausmodernisierung zu erhöhen, sollten die neuen Regelungen deutschlandweit gelten. Dieser SPD-Vorschlag wurde bislang von der Union blockiert, jüngst aber von einigen CDU-Abgeordneten unterstützt.“
Wohngipfel
Mit dem Mieterschutzgesetz schafft die Koalition einen weiteren Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum. Klar ist aber auch, dass es weiterer Anstrengungen zur Stärkung von Mietern und zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums bedarf. Diese waren Thema eines ‚Wohngipfels‘, der am 21. September in Berlin stattfand. Beschlossen wurden unter anderem das Bestellerprinzip für Maklergebühren beim Immobilienkauf, Einschränkungen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und eine Erhöhung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre.
Zwölf-Punkte-Plan
All diese Maßnahmen können aber nur ein Anfang sein, finden SPD-Chefin Andrea Nahles und SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel. In einem Zwölf-Punkte-Plan skizzieren sie Forderungen, die weit über den Koalitionsvertrag hinausgehen. Dazu zählt auch ein ‚Mietpreisstopp‘. Demnach sollen Mieten in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt für einen Zeitraum von fünf Jahren nur in Höhe der Inflationsrate angehoben werden dürfen. Außerdem sollen Mieter künftig besser vor Kündigungen wegen angeblichen Eigenbedarfs geschützt werden. Mit dem Vorstoß will die SPD die Union unter Druck setzen, damit sie nicht weiter auf der Bremse steht. Denn: Bezahlbare Mieten sind eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts.