Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau und Städtebauförderung

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Die Spitzen der Großen Koalition haben am Dienstagabend eine Einigung über das Baukindergeld und weitere Maßnahmen zur Wohnraumförderung erzielt. „Besonders erfreulich ist, dass für den sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung zusätzliche Mittel vereinbart wurden – das sind sozialdemokratische Kernanliegen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. „Gerade auch die Städte und Gemeinden bei uns im Ruhrgebiet werden davon profitieren.“

Die Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden über die im Koalitionsvertrag bis 2021 bereits vorgesehenen 2 Milliarden Euro in 2019 um weitere 500 Millionen Euro erhöht. Der Städtebauförderung werden für 2019/2020 im Vergleich zu den ursprünglichen Eckwerten des Bundeshaushalts 50 Millionen zusätzlich pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wird mit dem Baukindergeld der Ersterwerb von Wohnraum gefördert. „Damit unterstützen wir gerade junge Familien bei der Eigentumsbildung“, so Michael Gerdes. Das Baukindergeld beläuft sich auf 1200 Euro je Kind und Jahr und wird für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Es orientiert sich nicht an einer bestimmten Wohnungsgröße, sondern wird unbürokratisch flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind ausgezahlt.

Die Förderung des Ersterwerbs von Neubau und Bestand durch das Baukindergeld ist auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Damit stellt die Große Koalition sicher, dass der vereinbarte Kostenrahmen eingehalten wird und für andere wichtige Maßnahmen der Wohnraumförderung der notwendige finanzielle Spielraum vorhanden ist.