Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Brückenteilzeit beschlossen hat. „Wir haben lange dafür gekämpft – umso mehr freue ich mich, dass der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun auf den Weg gebracht wurde“, so Michael Gerdes. „Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das ab dem 1. Januar 2019 deutlich mehr Zeitsouveränität, Flexibilität und Selbstbestimmtheit.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es künftig zusätzlich zu dem bestehenden Recht auf Teilzeit auch einen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit geben wird. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach einer Teilzeitphase zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können. Auch für diejenigen, die bereits in Teilzeit beschäftigt sind und gerne mehr arbeiten möchten, wird der Weg in die Vollzeit erleichtert.
„Wir wollen Arbeitszeiten, die zum Leben passen, nicht umgekehrt“, betont Michael Gerdes. „Mit der Brückenteilzeit kommen wir diesem Ziel ein ganzes Stück näher. Wir schaffen damit ein Instrument, das der Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland entspricht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir es, ihre Arbeitszeit an unterschiedliche Lebenssituationen anzupassen. Wer vorübergehend mehr Zeit benötigt, um Kinder großzuziehen, Eltern zu pflegen, sich ehrenamtlich zu engagieren, sich weiterzubilden oder eigene Ziele außerhalb der Arbeit zu verfolgen, der hat künftig das Recht, die Arbeitszeit zu verringern und anschließend wieder aufzustocken.“
Insbesondere Frauen, die besonders häufig in der Teilzeitfalle feststecken, profitieren von dem neuen Gesetz. Weil die Rückkehr in die vorherige Arbeitszeit auch ein Plus auf dem Gehaltskonto und später auf dem Rentenkonto bedeutet, ist die Brückenteilzeit zudem ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Altersarmut.