Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für sechs Jahre beantragen. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag hervor, der am Donnerstag beschlossen wurde. Danach soll sich der Ausschluss auch auf „Ersatzparteien“ erstrecken.
In der Begründung verweisen die drei Fraktionen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017. Darin habe das Gericht festgestellt, dass die NPD „die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“. Einzig „aufgrund (derzeit) fehlender Potentialität zur tatsächlichen Umsetzung ihrer Ziele“ habe das Gericht das Verbot der NPD nicht ausgesprochen.
Das höchste deutsche Gericht hat dem Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit eröffnet, verfassungsfeindliche Parteien auf anderem Wege zu sanktionieren. Durch Änderung des Grundgesetzes und eine weitere gesetzliche Änderung hat die letzte Große Koalition daraufhin im Juli 2017 die Grundlage für den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung geschaffen.
Auf dieser Basis beantragen die Sozialdemokraten nun gemeinsam mit der Union und der FDP, dass der Bundestag von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für den Zeitraum von sechs Jahren zu stellen. Mit diesem Schritt soll verhindert werden, dass verfassungsfeindliche Aktivitäten der NPD weiterhin aus Steuermitteln finanziert werden. Der Bundestag schließt sich damit gleichlautenden Anträgen des Bundesrates und der Bundesregierung an.
Eva Högl, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, betont: „Jeder Cent aus staatlichen Mitteln für eine verfassungsfeindliche Partei ist einer zu viel.“
Die NPD ist inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten. 2017 erhielt sie dennoch rund 850.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung, die unter anderem auf Grundlage der Wähler-stimmen errechnet wird. Hinzu kommen Steuerprivilegien, die bei einem Ausschluss ebenfalls wegfallen würden.