Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den ersten Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode eingesetzt. Er soll zur Aufklärung des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 beitragen.
Zuletzt hatte der Abschlussbericht des vom Berliner Senat beauftragten Sonderermittlers gravierende Fehler der Behörden auf allen Ebenen offenbart. Ergänzend zur Arbeit von Untersuchungsausschüssen in Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es deswegen an der Zeit, dass auch der Deutsche Bundestag einen Beitrag zur umfassenden Aufklärung leistet. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken gemeinsam verständigt.
Zum Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen und dabei insbesondere das Handeln der Bundesbehörden, ihre Kooperation mit den Landesbehörden sowie mit europäischen und ausländischen Stellen auf mögliche Versäumnisse hin untersuchen.
Dabei soll an die Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse und an die Arbeit der Sonderbeauftragten in den Ländern sowie an die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKGr) und des Innenausschusses angeknüpft werden.
SPD, Union und FDP wollten unmittelbar nach der Konstituierung des Ausschusses 93 Beweisanträge stellen. Zeitnah soll es Anhörungen zur föderalen Sicherheitsarchitektur, zur Arbeit der Asylbehörden und zur Gefahrenanalyse durch den gewaltbereiten Islamismus geben. Außerdem will der Ausschuss so bald wie möglich den Opferbeauftragten Kurt Beck und Angehörige der Opfer einladen. Die Zeugenvernehmung beginnt im Mai.