Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes macht darauf aufmerksam, dass der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2018 in allen Branchen gilt. „Endlich läuft auch die letzte Übergangsreglung aus und die Zeitungszustellerinnen und -zusteller erhalten den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde“, so Michael Gerdes.
Als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat Michael Gerdes in der letzten Legislaturperiode das Mindestlohngesetz mitgestaltet. „Damit haben wir der Arbeit von Millionen Menschen Wert und Würde zurückgegeben“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Vier Millionen Menschen haben von der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 profitiert. Für sie ging damit eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 18 Prozent einher. Vor allem Frauen zählten zuvor häufig zu den Geringverdienern mit durchschnittlichen Bruttolöhnen von 7,21 Euro je Stunde. Sie profitierten, genau wie Beschäftigte im Einzelhandel und der Gastronomie, ganz besonders.
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Laufe des Jahres 2018 berät die Mindestlohnkommission darüber, wo die Lohnuntergrenze ab dem 1. Januar 2019 liegen soll. Bei ihrer Empfehlung orientiert sie sich an der Tarifentwicklung.