SPD-Bundestagsfraktion will Steuerdumping stärker bekämpfen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs beschlossen. Es geht um neue Maßnahmen gegen unfaire Praktiken innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Dabei geht es unter anderem um Mindeststeuersätze in der EU und eine Stärkung nationaler Abwehrrechte. Der Antrag wurde in der vergangenen Sitzungswoche im Deutschen Bundestag debattiert.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass die bisherigen Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb unzureichend sind. Nach den ,Panama Papers‘ haben auch die ,Paradise Papers‘ gezeigt, dass sich wohlhabende Privatpersonen und multinationale Unternehmen mit Hilfe von Briefkastenfirmen und Steueroasen systematisch ihrer Steuerpflicht entziehen. Viele dieser Steuerparadiese liegen nicht etwa in der Karibik, sondern direkt vor unserer Haustür. Auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie die Niederlande, Irland, Luxemburg oder Malta beteiligen sich am Steuerdumping.

Damit, so die SPD-Bundestagsfraktion, muss im Interesse der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler endlich Schluss sein. Steuerdumping durch einzelne Mitgliedstaaten der EU darf nicht länger hingenommen werden. Wer die Vorteile eines gemeinsamen Markts genießt, darf keine Steuerpolitik zu Lasten der anderen Mitgliedsstaaten betreiben. Steuerdumping untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Steuersystems, entzieht dem Staat dringend benötigte Einnahmen und führt darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für verschärfte internationale und europäische Kriterien für unfairen Steuerwettbewerb ein. Eine Nicht- oder Niedrigbesteuerung muss künftig als unlauteres Steuerdumping gelten.

Der Antrag fordert außerdem europaweite Mindeststeuersätze bei der Körperschaftsteuer und einen Ausbau nationaler Abwehrrechte gegen unfairen Steuerwettbewerb. Dazu gehört eine Quellensteuer und die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs, sofern die entsprechenden Zahlungen im Empfängerland nicht oder nur niedrig besteuert werden.