Schwangerschaftsabbruch: Information darf nicht strafbar sein

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen soll, die im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Damit wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch das Informationsrecht von Frauen stärken.

Anlass der Initiative ist ein Gerichtsurteil vom November: Das Amtsgericht Gießen hat die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Sie hatte auf ihrer Webseite das Herunterladen einer PDF-Datei mit Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht. Das Gericht sah darin unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und einen Verstoß gegen Paragraf  219a StGB. Dieser untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern dies aufgrund eines Vermögensvorteils oder in grob anstößiger Weise erfolgt.

Kristina Hänel betont, sachlich informiert zu haben – über gesetzliche Voraussetzungen, Methoden und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie kämpft inzwischen auch politisch für ein stärkeres Informationsrecht von Frauen. Am Dienstag übergab sie im Deutschen Bundestag über 150.000 Unterschriften aus einer Online-Petition für die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Ärzte nicht kriminalisieren

Das Beispiel aus Gießen zeigt, dass es beim Paragrafen 219a große Interpretationsspielräume gibt und schon die Information über Schwangerschaftsabbrüche zur Anklage und Verurteilung führen kann. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das große Rechtsunsicherheit. In der Folge stellen viele von ihnen gar keine Informationen mehr zu dem Thema bereit.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Gerade sie müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Ärztin oder der Arzt sachlich über den erlaubten Eingriff informieren darf, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen.

SPD-Bundestagsfraktion sucht fraktionsübergreifende Lösung

Mit ihrem Gesetzentwurf will die SPD-Bundestagsfraktion den Paragrafen 219a deshalb aufheben. „Der Paragraf 219a kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, selbst wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben“, erklärt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. Auch werde das Recht der Frauen, sich sachlich zu informieren und frei eine Ärztin oder einen Arzt zu wählen dadurch unzumutbar eingeschränkt. „Diese Situation können wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen“, sagt Högl. „Der Paragraf 219a passt nicht mehr in die Zeit.“

Die Fraktionen der Grünen und der Linken wollen den Paragrafen ebenfalls streichen, auch die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf. Die Unionsfraktion hat sich bisher nicht klar zu der Thematik geäußert. Die SPD-Bundestagsfraktion führt nun Gespräche, um eine fraktionsübergreifende Initiative auf den Weg zu bringen. Ziel ist eine breite Mehrheit im Bundestag für die Aufhebung des Paragrafen 219a.