Ein Einwanderungsgesetz für Deutschland

Am Mittwoch hat die SPD-Fraktion ihren Entwurf für ein Einwanderungsgesetz in den Bundestag eingebracht (Drs. 19/44). Mit dem Gesetz soll der Zuzug qualifizierter Fachkräfte gesteuert werden. Das ist ein erster wichtiger Schritt zu einem umfänglichen Migrationskonzept, zu dem neben der Steuerung von Einwanderung auch der Kampf gegen die Fluchtursachen und eine bessere Integration gehört.

Das geltende Asylrecht bleibt von dem Vorschlag unberührt. Deutschland muss seine humanitäre und rechtliche Verpflichtung gegenüber Schutzsuchenden und politisch Verfolgten erfüllen. Die Suche nach einem Arbeitsplatz ist jedoch kein Asylgrund. Deshalb wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Klarheit schaffen, wer als Arbeitskraft in unser Land einwandern kann und wer nicht.

Bisher wählen viele das Asylrecht, die in Deutschland einen Job suchen, aber nicht politisch verfolgt sind. Damit überlasten sie die Asylverfahren. Gleichzeitig erhalten viele mit guter Qualifikationen kein Asyl – obwohl sie angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland gebraucht werden. Hier setzt das Einwanderungsgesetz an: Abhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt soll der Bundestag jährlich neu festlegen, wie viele Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland kommen können. Die Auswahl erfolgt anhand eines Punktesystems, das Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Arbeitsplatzangebot und andere Integrationsaspekte der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.

Gleichzeitig macht die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf klar: Um den Fachkräftemangel zu begegnen, müssen wir alle hier lebenden Arbeitskräfte besser mobilisieren. Und dennoch wird Deutschland auf Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen sein, um unseren Wohlstand zu erhalten und unsere soziale Sicherung zu finanzieren.