Der Bundestag muss handlungsfähig sein. Deshalb hat das Parlament am Dienstag einen Hauptausschuss eingesetzt. Außerdem wurde ein Petitionsausschusses und ein Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingerichtet (Drs. 19/85). Alle drei Ausschüsse haben sich am Mittwoch konstituiert.
Der Vorsitz obliegt in den drei Ausschüssen bis zur Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse dem Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter, ohne Stimmrecht. Dem Petitionsausschuss und dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gehören bis auf weiteres je neun ordentliche und stellvertretende Mitglieder an und dem Hauptausschuss je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder.
Die Einsetzung des Hauptausschusses erfolgt vorübergehend für die Zeit bis zur Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse des Bundestages. Bis dahin soll das Gremium alle parlamentarischen Vorlagen beraten, die ihm vom Plenum überwiesen werden.
Der Hauptausschuss ist Ausschuss im Sinne der Grundgesetzartikel 45 und 45 a, die die Bestellung von Ausschüssen für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie für auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung vorschreiben.
Zudem ist der Hauptausschuss auch Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Er kann Anhörungen durchführen, hat jedoch kein Selbstbefassungsrecht.
Mit der Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ist der Hauptausschuss aufgelöst. Nach seiner Auflösung werden alle dort noch nicht erledigten Vorlagen vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Ein so genannter Hauptausschuss war erstmals zu Beginn der vergangenen Wahlperiode eingesetzt worden. Seine Hauptaufgabe war es, stellvertretend für die noch nicht eingesetzten ständigen Ausschüsse Vorlagen zu beraten und Beschlussempfehlungen für das Plenum zu formulieren.
Die Mitglieder:
Im Hauptausschuss sitzen für die SPD-Fraktion: Carsten Schneider (Sprecher), Niels Annen, Gabriela Heinrich, Eva Högl, Johannes Kahrs, Katja Mast, Rolf Mützenich, Axel Schäfer, Gabi Weber und Dagmar Ziegler.
Im Geschäftsordnungsausschuss sitzen Sonja Steffen (Sprecherin) und Matthias Bartke.
Im Petitionsausschuss sitzen Stefan Schwartze (Sprecher) und Martina Stamm-Fibich. Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann führt als Bundestagsvizepräsident den Vorsitz.