Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017

„Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes. „Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.“

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. „Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit wird es sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten“, so Michael Gerdes. Zusätzlich werden bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. Betroffene können sich dort bis Ende 2019 anmelden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.

Der Bundestagsabgeordnete betont: „Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, neben den Fonds ‚Heimerziehung in der DDR‘ und ‚Heimerziehung West‘ auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen.“ Wichtig sei nun, die wissenschaftliche Aufarbeitung interdisziplinär anzugehen, Informationen zur neuen Anerkennungsleistung breit zu streuen sowie die Beratung auch flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen.

Weitergehende Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe sowie zur Konstituierung des Fachbeirates finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/ziele-der-stiftung.htmlf6.