Die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion liegen auf dem Tisch: Durch eine Neufassung des Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs soll die Bestechlichkeit und die Bestechung von Abgeordneten abschließend geregelt werden. Dabei soll unter Strafe gestellt werden, wer als Abgeordneter einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt und dafür eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt. Wichtig ist, dass der Begriff der Bestechlichkeit so präzise definiert wird, dass es keinen Spielraum für verschiedene Auslegungen gibt. Andererseits dürfen die Abgeordneten aber auch nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden.