285 Schülerinnen und Schüler besuchen in Amerika die High School. 75 junge Berufstätige gehen auf das College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Das PPP-Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie notwendige Versicherungskosten. Die Stipendiaten leben in amerikanischen Gastfamilien.
Bundestagsabgeordnete nominieren die PPP-Stipendiaten und übernehmen für sie eine Patenschaft. Im Dezember 2011 entscheidet sich, welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate wird. In den 299 Bundestagswahlkreisen stehen etwa 75 Stipendien für Berufstätige und 285 Stipendien für Schüler zur Verfügung. Es kann also nicht in jedem Wahlkreis ein Schüler-Stipendium vergeben werden, entschei¬dend ist die jeweilige Bewerberlage. Auch kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens festgelegt werden, in welchem Wahlkreis kein Schülerstipendium vergeben wird.
Schülerinnen und Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2012) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein.
Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31.7.2012) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeit¬punkt höchstens 24 Jahre alt sein.
Die Bewerbung für ein PPP-Stipendium ist mit einer Bewerbungskarte möglich. Diese muss bis spätestens 2. September 2011 bei der für den Wahlkreis zuständigen Austauschorganisation eingegangen sein.
Bewerbungskarten und weitere Informationen stellt der Deutsche Bundestag im Internet unter www.bundestag.de/ppp zur Verfügung. Ein Informationsfaltblatt mit Bewerbungskarte kann beim Deutschen Bundestag, Verwaltung, Referat WI 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (E-Mail: vorzimmer.wi4@nullbundestag.de) angefordert werden.